Die im Jahr 2024 einzureichende Steuererklärung 2023 bestimmt die definitive Steuerrechnung für 2023.
Massgebend für Einkommen und Abzüge ist das Jahr 2023, Stichtag für Vermögen, Schulden und persönliche Verhältnisse ist der 31.12.2023.
Für Abzüge nach Belegen (Liegenschaft, Krankheit etc.) ist in der Regel das Zahlungsdatum massgebend.
Persönliche Verhältnisse
Angaben über Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (Geburt von Kindern, Heirat, Trennung, Scheidung, Beginn und Ende der Ausbildung von Kindern, Adressänderungen, Änderung bei den interkantonalen Verhältnissen). Bei Heirat im Steuerjahr muss eine gemeinsame Steuererklärung für beide Ehegatten eingereicht werden. Bei Umzug während des Jahres muss die Steuererklärung in der Wohnsitzgemeinde per Ende Jahr eingereicht werden.
Formulare
Bitte alle erhaltenen Steuerformulare mitgeben, die mit Ihren Angaben und Barcodes vorgedruckten müssen wieder eingereicht werden.
Einkünfte
Lohnausweise für das ganze Jahr für Haupt- und Nebenerwerb (auch Unterbrüche notieren); Rentenausweise; Ausweise über Taggelder der Arbeitslosenversicherung oder von andern Versicherungen.
Berufsauslagen
Angaben über Berufsauslagen (nur für unselbständig Erwerbende):
Arbeitsweg: Abokosten, Autokilometer (ein Weg, Begründung sowie Angabe, ob Fahrzeug geleast, nötig). Der Abzug für den Arbeitsweg ist bei den Staats- und Gemeindesteuern auf maximal CHF 5’000 p.a., bei der Bundessteuer auf CHF 3’000, begrenzt.
Auswärtige Verpflegung mit oder ohne Personalrestaurant (Anzahl Tage).
Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten müssen belegt werden, sofern sie CHF 500 übersteigen.
Bankkonti
Ausweise über Bankkonti, Sparhefte und ähnliches, woraus der Stand per 31.12. und die Zinsen für das ganze Jahr ersichtlich sind. Für aufgehobene Konti brauchen wir die Saldierungsabrechnung. Neu eröffnete bitte auch angeben.
Wertschriften
Depotverzeichnisse über Wertschriften (sofern kein eigentliches Steuerverzeichnis vorhanden ist, brauchen wir auch Belege über Zinsen, Dividenden, Käufe und Verkäufe während des Jahres).
Liegenschaften
Im Kanton Zürich gelten für EFH und Stockwerkeigentum die bisherigen Steuer- und Eigenmietwerte unverändert. Bei vermieteten Liegenschaften Mietzinsaufstellungen (Nettomietzinsen ohne Nebenkosten). Falls der Liegenschaftenunterhalt mehr als 20% des Mietertrages oder Eigenmietwertes beträgt, brauchen wir alle Rechnungen (Reparaturen, Unterhalt, Serviceabos, Ersatz, Gebäudeversicherungen). Dagegen nicht: Strom-, Öl- oder sonstige Energierechnungen, Wasser-, Abwasser- und Kehrichtgebühren, Kontrollkosten des Kaminfegers, Kabelfernsehgebühren, Unterhalt, Reparatur und Ersatz von Mobiliar.
Ab der Steuerperiode 2020 gelten für den Abzug von Unterhaltskosten für Liegenschaften und Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen neue Merkblätter (Kanton Zürich). Wesentliche Änderungen betreffen die Abzugsfähigkeit von Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau und die Übertragung auf zwei nachfolgende Steuerperioden unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unter Links und Downloads, Quelle: Kantonales Steueramt Zürich):
- Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für den Unterhalt und die Verwaltung von Liegenschaften (vom 26. März 2021)
- Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die steuerliche Behandlung von Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, bei Liegenschaften des Privatvermögens (vom 26. März 2021)
Schulden
Hypothekarzinsabrechnungen fürs das ganze Jahr, andere Schuld- und Schuldzinsausweise.
Versicherungen
Steuerwertmitteilungen für Einküfte und Vermögenswerte aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen.
3. Säule
Steuerbescheinigungen notwendig.
Grenzbeträge für Einzahlungen in den Jahren 2023 und 2024: für Personen mit BVG 7’056, ohne BVG 20% des Erwerbseinommens, höchstens 35’280.
Personenversicherungen
Bezahlte Versicherungsprämien für Krankenkasse (allfällige Verbilligungsbeiträge sind auch anzugeben), private Unfall- und Lebensversicherungen (je für die ganze Familie). Der Abzug ist aber nach wie vor beschränkt. Nicht relevant sind Sach- und Haftpflichtversicherungen, ausser für Gebäude.
Sonstiges
Aufstellungen über Spenden, Parteibeiträge; selbstgetragene Krankheitskosten inkl. Zahnarzt und Zahntechnik (nur wenn die Kosten den Selbstbehalt von 5% des Einkommens übersteigen). Behinderungsbedingte Kosten können separat und ohne Selbstbehalt abgezogen werden.
Unterhaltsbeiträge von/an geschiedenen bzw. getrennten Ehepartner und für Kinder bis und mit zum Monat des 18. Geburtstages.
Angaben über Autos und andere Fahrzeuge:
Anschaffungsjahr, Preis, Art.
Schenkung, Erbvorbezug, Erbschaft: an/von wem, wann, wieviel, bei Erbschaft Todestag, (gilt auch für Anteile an unverteilten Erbschaften).