Die im Jahr 2011 einzureichende Steuererklärung 2010 bestimmt die definitive Steuerrechnung für 2010.
Massgebend für Einkommen und Abzüge ist das Jahr 2010, Stichtag für Vermögen, Schulden und persönliche Verhältnisse ist der 31.12.2010.
Für Abzüge nach Belegen (Liegenschaft, Krankheit etc.) ist das Zahlungsdatum massgebend.