Die im Jahr 2012 einzureichende Steuererklärung 2011 bestimmt die definitive Steuerrechnung für 2011.
Massgebend für Einkommen und Abzüge ist das Jahr 2011, Stichtag für Vermögen, Schulden und persönliche Verhältnisse ist der 31.12.2011.
Für Abzüge nach Belegen (Liegenschaft, Krankheit etc.) ist das Zahlungsdatum massgebend.